Garantie

Für ENERPAC-Produkte gilt eine Garantie für Fehlerfreiheit in Bezug auf Materialien und Ausführung bei normalem Gebrauch, so lange sie sich in Besitz des ursprünglichen Käufers befinden. Diese Garantie unterliegt den unten beschriebenen Ausschlüssen und Einschränkungen. Diese Garantie deckt nicht den normalen Verschleiß, Überlastung, Änderungen (einschließlich Reparaturen oder versuchte Reparaturen durch andere Parteien als ENERPAC oder seine autorisierten Servicevertreter), falsche Flüssigkeit, Verwendung in einer Art und Weise, die nicht beabsichtigt ist, oder Verwendung entgegen den Anweisungen für die Produkte ab.

DIESE GARANTIE IST BESCHRÄNKT AUF NEUE PRODUKTE, DIE ÜBER AUTORISIERTE ENERPAC-HÄNDLER, OEM-HERSTELLER ODER ANDERE BENANNTE VERTRIEBSKANÄLE VERKAUFT WERDEN. KEIN AGENT, MITARBEITER ODER ANDERER VERTRETER VON ENERPAC HAT DIE BEFUGNIS, DIESE GARANTIE IN IRGENDEINER WEISE ZU ÄNDERN.

Für Elektronikprodukte und -komponenten gilt eine Garantie bei Material- und Fertigungsfehlern für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Kaufdatum.

Die folgenden, zusammen mit ENERPAC-Produkten verkauften Artikel, sind von dieser Garantie ausgeschlossen:

  • Komponenten, die nicht von ENERPAC gefertigt werden, zum Beispiel Druckluftmotoren, Elektromotoren, Benzinmotoren und Dieselmotoren. Für solche Artikel gilt die Garantie des Herstellers des jeweiligen Artikels.
  • Verschleißteile, wie Schneidmesser, Mutternsprengermeisel, Stempel und Matrizen
  • Ketten

Wenn der Kunde annimmt, dass ein Produkt defekt ist, muss das Produkt unter Übernahme der Transportkosten zum nächstgelegenen autorisierten ENERPAC-Servicecenter geliefert oder geschickt werden.

Der Kunde kann sich an ENERPAC wenden, um die Adresse eines autorisierten Servicecenters in seiner Gegend zu erfahren. Produkte, die dieser Garantie entsprechen, werden auf Kosten von ENERPAC repariert oder ersetzt und unter Übernahme der Transportkosten zurückgeschickt.

DIE VORSTEHENDE GARANTIE IST AUSSCHLIESSLICH UND ERSETZT ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN UND STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.

Das Rechtsmittel der Reparatur, des Austauschs oder der Rückerstattung ist das einzige Rechtsmittel des Kunden im Fall einer Verletzung dieser Garantie. DER VERKÄUFER UNTERLIEGT NICHT UND SCHLIESST AUS:

  1. ALLE ANDEREN VERPFLICHTUNGEN UND HAFTUNGEN, DIE SICH AUS EINER VERLETZUNG DES VERTRAGS ODER DER GARANTIE ERGEBEN.
  2. ALLE VERPFLICHTUNGEN, DIE SICH AUS DELIKTRECHTLICHEN ANSPRÜCHEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT UND VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG) ODER UNTER RECHTSTHEORIEN IN BEZUG AUF DIE VOM VERKÄUFER VERKAUFTEN PRODUKTE ODER GELIEFERTEN DIENSTLEISTUNGEN ERGEBEN UND ALLE UNTERNEHMUNGEN, HANDLUNGEN ODER NICHTHANDLUNGEN IN VERBINDUNG DAMIT SOWIE
  3. ALLE FOLGE-, NEBEN- UND EVENTUALSCHÄDEN. Die Haftung von Enerpac ist in allen Fällen auf den bezahlten Kaufpreis beschränkt.

Gültig ab 1. Juni 1997